Bei der #Landtagswahl 2023 haben Wählerinnen & Wähler zwei Stimmen zu vergeben, mit denen je eine personenbezogene Wahl erfolgt. Maßgeblich für die Sitzverteilung #LTBY sind die Gesamtstimmen. Mehr Infos gibt's beim Landeswahlleiter
https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2023/pm08/index.html #ltwby #ltwby23
@BayerischerLandtag Wahlkreisweise allerdings, womit sich bayernweit erhebliche Abweichungen ergeben können, ganz zu schweigen von der #Sperrklausel. Und für diese Abweichungen sind nicht nur die #Gesamtstimmen in den #Wahlkreisen relevant, sondern insbesondere die aus den Beziehungen zwischen Erst- und #Zweitstimmen resultierenden #Überhangmandate, wodurch die #Erststimmen auch negatives #Stimmengewicht haben können. #ltwby #ltwby23 #NStG