Bis vor etwa 20 Jahren hat es auch noch Veröffentlichungen gegeben, die #Wahlberechtigte mit #Wahlschein ihren #Briefwahlbezirken zugeordnet haben. Die #BWO regelt an sich nur die Anlagen zu den #Niederschriften. Das werden halt am Ende die Wahlbezirksdaten. Im Prinzip ließen sich die #Briefwähler schon ziemlich genau ihren normalen #Wahlbezirken zuordnen, bloß werden die dazu nötigen #Daten selten veröffentlicht. [10/11]