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Zu Leuten die durch den Wald brettern anstatt auf Wegen zu bleiben habe ich ein durchaus gespaltenes Verhältnis.

Dennoch klingt der Rest der Bestimmung für mich okay. #Pedelecs sind eben Fahrzeuge zur #Fortbewegung und für den Alltag.

Velozipedist

@IrrsinnHilft @brot Wir haben doch schon eine Leistungsbschränkung auf 250 W Dauerleistung und Abschaltung des Motors, wenn man nicht mehr aktiv tritt?

Den Artikel nicht gelesen? Es geht darum, a) die aktuell gültigen Regelungen zu prüfen und b) Schlupflöcher und unklare Formulierungen im Gesetz zu beseitigen.

Man kann ohne Probleme einen Motor bauen, der 250 W Dauerleistung und mehrere KW Spitzenleistung bringt. Das Ding katapultiert den Fahrer in 1-2 Sekunden auf Maximalgeschwindigkeit (25 km/h). Und das wäre aktuell legal! Aber ist das auch sinnvoll und sicher?

Und übrigens unterliegen Radfahrern außerhalb von Ortschaften keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzung. Das gilt ebenso für eBikes und Pedelecs, da sie Fahrrädern gleichgestellt sind. So viel zum Thema 25 km/h.

@Krik Dein letzter Absatz stimmt nicht ganz: Fahrradfahrer unterliegen auch innerorts keiner Geschwindigkeitsbeschränkung. Steht nicht im Artikel vom ZIV, sondern in der StVO.

Das was ich aus dem Artikel lese ist Lobbyarbeit für Motoren bis zu 750W, 400W Unterstützung bei 100W Eigenleistung und maximal 250 kg Systemgewicht - was hat das noch mit Fahrrad zu tun? Neue Regelungen für neue Produkte? Wettbewerb mit den illegalen Chinabikes? Marktbeschränkung durch Regulierung?