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Guten Tag allerseits. 😀 ☕
Ich habe heute mit einem MdB über ein Parteienverbot gesprochen und er meinte, dass nicht nur die Hürden für ein solchens Verbot sehr hoch seien, sondern, dass die gewählten MdBs und MdLs ihren Sitz durch ein #AfDVerbot nicht verlieren würden. Auch könne sich die Organisation einen neuen Namen geben und damit begänne das Verfahren (Beobachtung, Einstufung, Verbot) von Neuem.
Gibt es hier jemanden, der mir dazu juristisch valide Informationen geben kann?

mq86mq

@NuliusH Derzeit ist es praktisch überall so geregelt, dass die ihren Sitz verlieren würden, die zwischen Zeitpunkt der Antragstellung und Urteil Mitglied waren. Was mit den Sitzen passiert, ist verschieden. Anno 1949 ist das dem Gesetzgeber undenkbar erschienen, aber das hat es beim SRP-Verbot so bestimmt, und in der Folge ist es in die Wahlgesetze übernommen worden. Aber nicht völlig ausgeschlossen, dass das BVerfG inzwischen gegenteiliger Auffassung ist.

@NuliusH Also irgendwann zwischen Antragstellung und Urteil. Ersatzorganisationen sind glaub ich nicht so genau geregelt. Im Prinzip können die schon von der Exekutive verboten werden, aber im Zweifelsfall kommen dann noch ein paar Jahre Rechtsweg dazu, bis es rechtskräftig ist und vollzogen werden kann. Ob es rein praktisch durchgesetzt werden kann und ob man notfalls bereit ist, alle dazu nötigen Mittel anzuwenden, ist für mich die größte Frage.

@mq86mq
Das klingt nach sehr viel Unklarheit. Scheut man sich von politischer Seite, Klarheit herbeizuführen?

@NuliusH @mq86mq

Wenn es ne extreme Linke Partei wäre, gäbe es keine Hürden 🤨

@Sagittarius_Galaxie @NuliusH Die DKP ist jedenfalls nie verboten worden, obwohl sie zweifellos eine Ersatzorganisation für die KPD war.

@NuliusH @mq86mq die meisten werden sich vermutlich an das NPD-Verbotsverfahren erinnern. Das war für den Verfassungsschutz höchst peinlich und ist letztlich gescheitert.

@NuliusH ​⁠en sind doch relativ klar geregelt. Wenn es eine schon zuvor existente Partei ist oder sie Parlamentssitze hat, muss das entscheiden. Sonst das Innenministerium, und wird bis zu gegenteiliger einstweiliger Anordnung sofort vollziehbar (Regeln zu gelten analog).

Kandidatur bei ist nochmal eine andere Frage; insbesondere können bei Bundestagswahlen kandidieren, und wohl auch unter dem Namen einer verbotenen Partei.