Dann wär mit einer #Übergangsregelung zu rechnen, die gleich wieder in den #Herbst geht. Man muss auch damit rechnen, dass sie sich auf sowas auch noch nach der Auflösung verständigen können. Andernfalls könnte es noch nicht für 2029 gelten. Vermutlich müsste es auch schon vor dem #Wahltag oder gar vor dem Beginn der #Briefwahl im #BGBl stehn. Fraglich ist auch, ob sie unbedingt die #Landtagswahlen in #Sachsen, #Thüringen und #Brandenburg vor der Nase haben wollen, falls die durchhalten. [3/3]