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Ein obskures Detail der war übrigens, dass die Gewählten schon benachrichtigt werden, bevor sie festgestellt sind. Die tun das jetzt vorläufig, wobei die Grundlage dieser Feststellungen undefiniert ist. Zu der Änderung hats keine Begründung gegeben. Die unterstellt einfach das vorläufige (sagt es aber nur in der Begründung). [1/3]

Der Wortlaut im würd eigentlich eher nahelegen, dass die der Reihenfolge entsprechend jeweils zweimal tagen müssen. Nur so könnten die unberücksichtigten Zweitstimmen bei Einzelbewerbern eingepreist werden.

Jedenfalls heißt das, dass der neue jetzt früher zusammentreten könnte, solang sich an den vorläufig Gewählten nichts mehr ändert. Allerdings ist das BMI der Auffassung, … [2/3]

… dass Ablehnung der Wahl nicht vor der endgültigen Benachrichtigung möglich ist. In die BWO selber haben sie das aber nicht geschrieben. Der nach Ablehnung der Wahl Nachrückende kann das dagegen zumindest nach Auffassung der auch schon vor dem Wahltag ablehnen. Benachrichtigung der vorläufig Gewählten gibts schon seit einiger Zeit kommunal in . Dort läuft aber die Frist für Ablehnung der Wahl regelmäßig ab, bevor sie endgültig gewählt sind. [3/3]