Die #Wählbarkeit wär aber schon nach dem gescheiterten Entwurf von 1927 der #Amtsfähigkeit gleichgestellt worden. Letztlich wollten sie aber sonstwo einfach auf den heutigen § 45 Abs. 1 #StGB verweisen können und auch unterschiedliche Regelungen in den Ländern verhindern. Bei der Wählbarkeit ist das aber problematisch, weil die eigentlich Sache der #Landesverfassungen wär. [7/10]