Das #Berliner #Abgeordnetenhaus ändert jetzt das #Landeswahlgesetz. Primär gehts um organisatorische Fragen in der Folge der #Wiederholungswahlen; so wird ein #Landeswahlamt eingerichtet und versucht, den #VerfGH einzuhegen. Dafür kriegt er Wahlorganstreitigkeiten dazu. https://www.parlament-berlin.de/mediathek/parlament-live/livestream-plenum #WahlThread [1/3]
Beim #Wahlsystem ändert sich die #Sperrklausel insofern, als sie sich nun wie sonstwo explizit auf gültige Stimmen bezieht (praktisch sind bisher auch ungültige Stimmen einbezogen worden). Hab eigentlich gedacht, dass sie auch die #Verfassung falsch auslegen, wo ähnlich wie bisher im LWG »weniger als fünf/drei vom Hundert der Stimmen abgegeben« steht. Aber sie erwähnen das in der Begründung nichtmal. [2/3]
Sonst wird nur der #Losentscheid bei #Patts zum öffentlichen Event aufgewertet. Diese wichtige Frage muss unbedingt im #Gesetz geregelt werden, während sonst das halbe #Wahlsystem nur in der #Wahlordnung steht (und da nicht sicher interpretierbar). Zumindest besteht dann noch die Chance, dass beim nun nötigen LWO-Update was verbessert wird. Aber #Ausgleichsmandate sind da schon am oberen Ende; insofern keine Gefahr vom #VerfGH. [3/3]